Grundlagen der Anwaltsvergütung

Allgemein

 

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. Hierauf wird im für die Vertretung erforderlichen Vollmachtsformular der Gesellschaft hingewiesen. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

Gesetzliche Gebühren

 

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

 

Vergütungsvereinbarung

 

Es besteht die Möglichkeit, insbesondere in außergerichtlichen Verfahren, eine Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt Frederik Neumann abzuschließen. Grundsätzlich beträgt der Stundensatz EUR 280,00 zzgl. MwSt. In einfach gelagerten Fällen kann auch ein niedrigerer Stundensatz verhandelt werden. Der Stundensatz beinhaltet alle Kosten, es sei denn, es wird eine Vereinbarung hinsichtlich besonderer Auslagen, wie etwa Reisekosten, getroffen. Das Vereinbaren einer Stundenvergütung ist insbesondere für Unternehmen interessant, die eine externe Rechtsabteilung beauftragen wollen, aber auch für Privatleute, wenn die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu sehr hohen außergerichtlichen Kosten führen würden, etwa aufgrund der Bedeutung der Sache in finanzieller Hinsicht (Gegenstandswert). In gerichtlichen Verfahren fallen mindestens die gesetzlichen Gebühren an.

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