Das Baurecht umfasst sowohl das Private Baurecht als auch das Öffentliche Baurecht. Rechtsanwalt GF Frederik Neumann ist vorwiegend im Privaten Baurecht tätig. Das Private Baurecht kennt grundsätzlich den BGB-Bauvertrag und den VOB/B-Bauvertrag.
Oftmals bestehen Probleme mit Bauzeitüberschreitung, Vertragsauslegung hinsichtlich des Bausolls, Nachträgen, Fehlern bei der Abrechnung (Aufmaße), unwirksamen AGB, Baumängeln oder hinsichtlich der förmlichen, einfachen oder konkludenten Abnahme (Teilabnahme oder Endabnahme).
Gegebenenfalls ist es sinnvoll einen versierten Bausachverständigen hinzuziehen, der Gutachten zu Baumängeln, mangelhaften Vorleistungen anderer Unternehmer und zum Wert der erbrachten Leistung erstellt.
Darüber hinaus sind Probleme häufig bei der Kündigung (berechtigte Kündigung oder freie Kündigung) bzw. des Rücktritts vom Vertrag und dessen Voraussetzungen, der Zurückbehaltung von Zahlungen und der Berechnung der Höhe, dem Regress gegen Subunternehmer, der Frage der Möglichkeit und Zulässigkeit von Abschlagszahlungen aufgrund Abschlagsrechnung, der Prüfung der Schlussrechnung, in Fragen der Gewährleistungssicherheit (Bürgschaft), Vertragserfüllungssicherheit (Fertigstellungsbürgschaft), des Skontoabzugs und allgemein hinsichtlich Fristen, z.B. bei fristloser Kündigung, Einwendungen gegen die Schlussrechnung, etc.
In den meisten Fällen ist es ratsam, vor Unterzeichnung eines Bauvertrags die Beratung durch Rechtsanwalt Neumann in Anspruch zu nehmen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der zukünftige Bauherr die Beratung beansprucht oder der Unternehmer (Generalunternehmer, Bauträger, Subunternehmer).
Rechtsanwalt Neumann vertritt sowohl Auftraggeber (Bauherrn) als auch Auftragnehmer (Unternehmer) vorwiegend aus Frankfurt a.M., Hanau und Rodgau aber auch aus dem Rhein-Main-Gebiet.
Prüfung von Ansprüchen aus Bauverträgen (BGB-Vertrag und VOB/B)
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