Leistungen in diesem Bereich sind
- Prüfung der Rechtslage
- Verhandlungen über Grund und Höhe der Forderung
- Ratenvereinbarungen
- Gerichtliche Vertretung, zB Nichtigkeitsklage gegen die Forderung
HOIST Finance, Philosophenweg 51, Duisburg, ist ein deutsches Tochterunternehmen der schwedischen HOIST Group. Die deutsche Tochter HOIST GmbH betreibt den Einzug von Forderungen.
Grundlage hierfür kann ein gerichtliches Urteil oder ein sonstiger Titel, wie ein Vollstreckungsbescheid sein. In Betracht kommen aber auch Forderungen aus Darlehensverträgen oder sonstige Verbindlichkeiten.
Betroffen sind häufig ehemalige Kunden von Banken. Diese Banken übertragen ihre Forderung an HOIST Finance. Dies ist in der Regel zulässig.
Ziel von HOIST Finance ist es dann zumeist, mit dem ehemaligen Bankkunden, eine Ratenvereinbarung zu treffen. Teilweise sollen bei sofortiger Zahlung auch Nachlässe gewährt werden.
Hier erscheint Vorsicht durchaus geboten. Jede Forderung unterliegt den Verjährungsregeln. Gerade wenn es sich um Altverbindlichkeiten bzw. Altschulden handelt, ist, die Frage der Verjährung immer zu prüfen.
Die Verjährung wird im Wege der Einrede geltend gemacht und sollte nachweislich und gegen die Forderung erfolgen. Aber auch mit verjährten Forderungen kann noch aufgerechnet werden.
Daneben kommt etwa auch ein Widerruf in Betracht, sofern z. B. ein Darlehensvertag nach dem 11.06.2010 abgeschlossen wurde. Der Widerruf führt dazu, dass der Vertrag von Anfang als bestandslos anzusehen ist. Der Darlehensnehmer hat im Fall des wirksam erklärten Widerrufs etwa Anspruch auf die von ihm geleisteten Zinsen sowie eine Entschädigung. Diese Praxis ist als Widerrufsjoker bekannt geworden.
Inwieweit Forderungen angezweifelt oder gar ganz abgewehrt werden können, ist, selbstverständlich in jedem Einzelfall zu prüfen.
Neben HOIST Finance gibt es natürlich auch andere "Dienste", wie etwa infoscore Forderungsmanagement GmbH und Mainhattan Inkasso & Forderungsmanagement.
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