Angefangen vom Ehevertrag bis hin zur Scheidungsfolgenvereinbarung, wir gehen den Weg mit Ihnen, je nach dem, ob Sie sich einvernehmlich scheiden möchten oder ob dies streitig entschieden werden soll.
Wir beraten Sie in Unterhaltsfragen, sei es der Ehegatte oder eines Ihrer Kinder. Gerne beraten und vertreten wir Sie in Fragen des Umgangsrechts und Sorgerechts. Wir bearbeiten insbesondere auch Scheidungen mit internationalem Bezug.
Wir beraten und vertreten Sie auch im Erbrecht, insbesondere bei Testamenten, Erbverträgen und Auskunftsansprüchen.
Wir vertreten insbesondere Mandanten aus Rodgau und dem Rhein-Main-Gebiet, aber auch deutschlandweit.
Allgemeine Beratung
Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter +49 69 50956 5452 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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