Das neue Bauvertragsrecht für Verbraucher ab 01.01.2018 - Verbraucherbauvertrag

Für Verbraucher:

 

Leistungen in diesem Bereich sind

 

  • Kostenlose Prüfung des Widerrufsrechts bei Ihrem Bauwerkvertrag
  • Allgemeine Beratung zum Bauwerkvertrag
  • Allgemeine Beratung zum Immobilienkaufvertrag
  • Vertretung bei Mängeln während des Baus
  • Vertretung bei Schlussverhandlungen
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren

 

Einige Verbraucher kennen noch nicht die Möglichkeit des Widerrufs des Bauwerkvertrags. Wir prüfen kostenfrei, ob Ihnen dieses Recht zusteht.

Sie können dann frei entscheiden, ob Sie diesen Weg gehen wollen. Wir erstellen Ihnen ein individuellen Angebot für das weitere Verfahren.

 

Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Fachwissen und führen Ihren Fall zum Erfolg. Wir vertreten Sie außergerichtlich und im Gerichtsverfahren bundesweit.

 

Für den Fall, dass Sie einen Bauwerkvertrag oder Immobilienkaufvertrag abschließen möchten, beraten wir Sie gerne.

 

Wir begleiten Ihren Bauwerkvertrag nach Unterzeichnung selbstverständlich rechtlich in Zusammenarbeit mit Sachverständigen und optimieren Ihre Rechtsposition bei der Zahlung von Raten nach dem Vertrag.

 

Im Stadium der Schlussverhandlungen vertreten wir Ihren Standpunkt und setzen Ihre Mängelrechte durch. Zahlen Sie nicht einfach ohne Vorbehalt eine Schlussrate, wenn Sie Mängel vermuten und erklären Sie nicht eine Abnahme, ohne alle bekannten Mängel im Abnahmeprotokoll zu aufzulisten.

 

Wir haben zum Thema Widerruf des Bauvertrags bereits Informationen vorab für Sie bereit gestellt. Klicken Sie einfach auf diesen Link

 

https://www.facebook.com/CONIURISTA

 

oder besuchen Sie uns auf www.widerruf-bauwerkvertrag.de

 

Für Unternehmen:

 

Leistungen in diesem Bereich sind

 

  • Anpassung Verbraucherbauvertrag an neue Rechtslage
  • Anpassung gesamter Bauvertrag an die neue Rechtslage
  • Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren

 

Das neue Bauvertragsrecht ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten. Sie müssen das neue Recht für Verbraucher jetzt in Ihren Bauwerkvertrag integrieren und können so die die neue Rechtslage beachten und die Kundenfreundlichkeit Ihres Unternehmens hervorheben.

Das Angebot zu EUR 490,00 inkl. MwSt. umfasst die Basisklauseln, die aufgrund des neuen Verbraucherrechts für den Bauwerkvertrag Ihres Unternehmens erforderlich sind. Diese werden in Ihren Vertrag selbstverständlich eingearbeitet. Voraussetzung ist, dass der Vertrag in geeigneter Form, etwa als bearbeitungsfähige Word-Datei, überlassen wird. Allgemeine Hinweise zu der geeigneten Erstellung und Verwendung Ihrer Baubeschreibung sind in der vorbezeichneten Vergütung enthalten.

Es besteht die Möglichkeit, den Bauwerkvertrag sowie eine Musterbaubeschreibung Ihres Unternehmens insgesamt überprüfen und anpassen zu lassen. Diese Option ist mit EUR 50,00 zzgl. MwSt. je geeigneter Änderung zu vergüten.

Selbstverständlich vertreten wir Sie in Ihren Bauvorhaben außergerichtlich und gerichtlich.

Weiteres unter https://www.anwalt-hanau.com/fachbereiche/privates-baurecht/

 

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